Strafrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank, ***** ***** sich an justanswer gewandt haben.
Um Ihre Frage zu beurteilen, müsste ich wissen, wegen welchem Delikt Sie Strafanzeige erstattet haben und was der Hintergrund ist.
Die Nachrichtenschreiber teilen Ihnen mit, dass Sie eine Vorladung haben und dort aus Ihrer Sicht aussagen. Eine deutliche Drohung oder Nötigung ist nicht gegeben. Insbesonderr wird von Ihnen keine Handlung, Dulden oder Unterlassen gefordert, was für eine Nötigung Voraussetzung wäre.
Beste Grüsse
Ralf Hxxxxxx, LL.M.
Rechtsanwalt
Sie müssen unzerscheiden zwischen reinen Antragsdelikten und Offizialdelikten. Bei Antragsdelikten könnten Sie den Strafantrag zurückziehen und die Ermittlungen würden nicht fortgesetz. Bei Offizialdelikten wird auf jedenfall weiter wemittelt. Bei den von Ihnen genannten Delikten wird weiter ermittelt. Die Rücknahme des Strafantrages bringt nichts.
Ralf Hauser, LL.M.
Dann sollten Sie die Anzeige aufrecht erhalten und abwarten, was die Ermittlungen ergeben.
Ich würde mich über eine positive Bewertung durch Anklicken von 3-5 Sternen freuen.
Nein, wird Sie nicht.
Nein, davon wird die Polizei nicht ausgehen. Manchmal überlegen es sich Anzeigenerstatter anders.
Beste Grüße