Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Es ist korrekt, dass Sie nicht bei dem von der Behörde angesetzten Termin zur Vernehmung erscheinen müssen.
Dieser entfaltet für Sie keine Rechtswirkung. Lediglich einer Ladung seitens der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts muss nachgekommen werden.
Allerdings können Sie hier, sofern Sie sich selbst belasten, von einer Aussage bzw. Angaben zur Sache absehen.
Gerne will ich in meiner Eigenschaft als Rechtsanwalt für Sie Akteneinsicht beantragen und auch ggü. den Ermittlungsbehörden eine Stellungnahme abgeben.
Zu diesem Zweck bitte ich um Abgabe einer positiven Bewertung und um Kontaktaufnahme unter "*****@******.***" zur Klärung weiterer Details.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-