Strafrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das wird leider schwierig. In der Sache können Sie nur einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub stellen, sofern durch die sofortige Vollstreckung dem Verurteilten oder seiner Familie erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen, vgl. § 456 StPO.
Wenn Sie den Termin zur Ladung ignorieren, müssen Sie mit dem Erlass eines Haftbefehls rechnen.
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Leider hat mir das absolut nicht weiter geholfen. Wie und wo stelle ich einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub? Und wie wahrscheinlich ist es, dass mir diese aufgrund meiner Arbeit gewährt wird?
Bei der Staatsanwaltschaft. Über die Erfolgsaussichten kann ich von hier aus nicht viel sagen, weil hierzu Einsicht in Ihre Akten notwendig ist.
Gibt es andere Gründe, die einen Vollstreckungsaufschub gewähren?
Ja, aber die sind hier nicht einschlägig. Sie sind ja vollzugsfähig.
Wie ist das denn, wenn man ein Schmerzensgeld lange nicht zahlen konnte, weil man selbst aufgrund von Arbeitslosigkeit kein Geld hatte?
Das hat mit dieser Sache leider nichts zu tun.
Ich melde mich später auf weitere Nachfragen von Ihnen.
Das heißt, dass es dem Gericht vollkommen egal ist, warum mein das Geld nicht zahlen konnte?
Im Rahmen des von mir erwähnten Antrages spielt dies eher eine untergeordnete Roll.e
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