Strafrecht
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Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Wehren können sich andere Personen, wenn insbesondere deren Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Werden diese Rechte denn Verletzt wenn man keine Namen nennt?
Dies kann auch dann der Fall sein, wenn keine Name benannt ist, aber aus der Geschichte eindeutige Rückschlüsse auf die gemeinte Person gezogen werden können.
Es ist eine Lebens Abschnitt Geschichte die mein Leben betrifft
und diese Personen haben durch ihr Handeln mein Leben beeinflusst, man dürfte doch z.b. auch ein Tagebuch oder eine Biographie veröffentlichen
Wenn klar ist, dass es sich um Ihr Leben handelt, könnten Dritte, die Sie kennen, sicher den Rückschluss ziehen, wer gemeint ist.
Man darf das dann selbst nicht wenn es sich um Fakten handelt...
Wie ich oben schrieb, geht es um die Verletzung etwaiger Persönlichkeitsrechte und nicht um die Darstellung von Fakten.
Ich kann doch in meinen Rechten nicht so beschnitten werden das man das was mir passiert ist nicht veröffentlichen kann/ darf
Selbst wenn ich meinen persönlichen Namen nicht nennen würde? Dann würden es ja nur Leute erkennen die in den Fall verwickelt waren
Die betroffenen Personen können sich nur wehren, wenn deren Persönlichkeitsrecht durch Ihre Darstellung verletzt werden.
Dies schrieb ich Ihnen bereits eingangs.
Ja ich verstehe es nur nicht wie man das Problem dann beheben kann
Wenn keine Verletzung vorliegt und lediglich Fakten dargelegt werden, liegt auch keine Verletzung vor.
Ich suche ja nach einer Lösung
wie man das veröffentlichen kann ohne gegen ein Gesetz zu verstoßen, also was man beachten muss
Ich schrieb Ihnen bereits, dass sich die betroffene Person nur wehren kann und sich ein Problem auftut, wenn das Persönlichkeitsrecht verletzt ist.
Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie Ihre Geschichte veröffentlichen.
Dann gibt es kein Problem.
Sie dürfen die Person nur nicht beleidigen und falsch darstellen. Das ist alles, was Sie beachten müssen.
Ja die Betreffenden 3 Personen werden die Geschichte ja auf jedenfall erkennen da sie ja darin verwickelt waren
Eine Karrikatur ist ja immer "komisch" dargestellt, darum geht es ja
In einer Biographie z.b. darf man doch auch sein Leben veröffentlichen
Es käme darauf an, ob sich die betreffende Person beleidigt fühlt.
da spielen diese Personen dann auch eine Rolle
Wie gesagt, es kommt darauf an, ob Sie die Personen richtig darstellen und nicht Falsches oder Diffamierendes.
Natürlich wäre die eine Person beleidigt, da er sein Leben anders vorgibt wie die realität (also z.b. Vermögend ) obwohl er Shculen bis hinetr die Ohren hat
soetwas will ja keiner als Zeichnung sehen
von sich slebst z.b.
Es gibt doch Karikturen von Politikern z.b. diese werden doch auch in Zeitungen veröffentlicht..
ja eben und dann könnte sich die Person wehren, wenn sie meint, dass eindeutig ein Rückschluss auf die Identität gezogen werden kann und diese sich beleidigt und falsch dargestellt sieht.
Diese Person hätte dann ggf. einen Unterlassungsanspruch gegen Sie.
Ja aber er Arbeitet im öffentlichen Dienst und wenn es die Wahrheit ist, ist es doch nicht verboten.
Die Wahrheit zu verbreiten ist doch nicht verboten?
Da haben Sie recht. Was aber die Wahrheit ist, muss im Zweifel bewiesen werden können.
Ja das kann ich ja
Na dann ist es doch in Ordnung.
wenn jemand Schulden hat ohen Ende, Besserungsscheine unterschrieben hat bei der Bank z.b. dann darf man das ddoch z.b. in Form einer Person zeichnen die auf einer Insel sitz und Schulden Haie um einen rum schwimmen
wenn er sich dann selbst darin wiederekennt ist das doch nicht meine verantwortung?
wenn dies der Wahrheit entspricht und die betroffene Person nicht beleidigt wird, mag dies erlaubt sein.
Gibt es Anwälte in einem Spezial Bereich hierfür wo man sich beraten lassen kann
Sicher
was wäre das für ein Rechtsbereich?
Dies gehört zum Zivilrecht und hier der Unterbereich: Autorenrechte
danke
gerne doch
über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Vielen Dank und alles Gute.
Danke für die negative Bewertung.
Ich habe Ihre Ausgangsfrage, ob sich jemand wehren kann, korrekt beantwortet.
Daher kann ich Ihre Bewertung nicht nachvollziehen.
Ich danke Ihnen, für Ihre Wertschätzung.
Bitte überprüfen Sie Ihre abgegebene Bewertung. Diese hat zum Inhalt, dass Ihre Frage nicht beantwortet sei.
Dies ist für mich nicht nachvollziebar, da ich Ihre Ausgangsfrage korrekt beantwortet habe.
Vielen Dank.
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