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raschwerin
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Strafrecht
Zufriedene Kunden:
225
Erfahrung:
Rechtsanwalt
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raschwerin ist jetzt online.
Guten Tag, unzwar bin ich vor 6 Monaten zu einer Freiheitsstrafe
Kundenfrage
Guten Tag, unzwar bin ich vor 6 Monaten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten wegen betrug verurteilt worden.
Ich habe auf der Verhandlung Sachen auf mich genommen ( die ich nicht begangen habe) ohne zu wissen das es so schlecht für mich ausgeht.
Ich bin daraufhin auf Flucht gegangen, hab weder einen haftantritt oder sonst was bekommen, da ich mich ja nirgendwo anmelden kann.
Ich würde jetzt gerne wissen, wie lange ich wohl gesucht werde und das verjährt ist?
Ich bedanke XXXXX XXXXX voraus
Gepostet:
vor 4 Jahren.
Kategorie:
Strafrecht
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Experte:
Claudia Schiessl
hat geantwortet vor 4 Jahren.
ehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank XXXXX XXXXX Anfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Leider verjährt ein Haftbefehl nicht
Sie werden immer gesucht werden
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Kunde:
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Ich will ihr wissen ja nicht in frage stellen, aber mein Bruder war damals wegen 8 Monaten auf der Flucht, nach 4 Jahren wurde er von der Polizei kontrolliert und da die ihn nicht verhaftet hatten, hat er sich ganz normal wieder angemeldet und lebt bis heute da
Experte:
Claudia Schiessl
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
es ist leider so wie ich sage
Sie sind zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, Rechtsmittel haben Sie nicht eingelegt, also ist das Urteil rechjtskräftig
Gegen Sie besteht ein Haftbefehl, der nicht verjährt
Sonst könnte ja jeder einfach fliehen
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Kunde:
hat geantwortet vor 4 Jahren.
vielen Dank XXXXX XXXXX Anfrage, die ich auf Grund Ihrer Angaben wie folgt beantworten darf:2:20 PMDa sie bereits rechtskräftig verurteilt worden sind geht es hier um die Vollstreckungsverjährung. Sofern Sie wegen eines "einfachen" Betruges nach § 263 Abs. 1 StGB verurteilt worden sind beträgt die Vollstreckungsverjährung nach § 79 Absatz 3 Nr. 3 StGB zehn Jahre.JACUSTOMER-aavmlkew- sagt:2:23 PMIch bin aber unter 1 Jahr verurteilt worden, beträgt die Verjährungszeit dann nicht 5 Jahre?Mikael Varol sagt:2:25 PMDie Verjährungsfrist richtet sich nach der möglichen Höchststrafe, die bei einem Betrug 5 Jahre beträgt. Daher beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.JACUSTOMER-aavmlkew- sagt:2:25 PMMir wurde gerade auch von einer anderen Anwältin gesagt, das ich angeblich für immer gesucht werde.2:26 PMjetzt bin ich natürlich etwas verunsichert und sie sagte mir das ein Haftbefehl nie verjährt?Mikael Varol sagt:2:30 PMDer Haftbefehl "verjährt" nicht. Der wird dann aufgehoben.2:30 PMNotfalls muss das dann nach Verjährungseintritt beantragt werden.
Experte:
Claudia Schiessl
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage
Die Verjährung kann auf Antrag des Gerichts um die Hälfte verlängern
Das wären 15 Jahre.
Zudem gibt es einige Ruhenstatbestände
Also sind 15 Jahre möglich, Unterbrechungen nicht eingerechnet
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Kunde:
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Also werde ich doch nicht für immer gesucht oder?
Experte:
Claudia Schiessl
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
aber für 15 plus Jahre, also für eine unbestimmte Zeit
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Kunde:
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Ihre Antworten waren alle nicht wirklich gut, sowas braucht man hier echt nicht
Experte:
Claudia Schiessl
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Danke
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