Steuerrecht - Anwälte
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
steuerrechtlich ist dieses Vorgehen eines festen Gehaltes zulässig, da Sie trotzdem monatlich Lohnsteuer für die betreffenden Mitarbeiter an das Finanzamt abführen (meine Annahme).
Bei Rückfragen gerne melden - ansonsten freue ich mich über eine positive Bewertung.
Beste Grüße
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Arbeitsvertraglich ist ebenfalls keine Stundenanzahl angegeben, korrekt?
Sofern das zutrifft, werden Sie keine Probleme bekommen.
Für die Lohnsteueraußenprüfung ist es wichtig, dass für das vereinbarte Arbeitsentgelt die entsprechende Lohnsteuer abgeführt wird. Da Sie diese Pauschal abführen, sehe ich aus steuerlichen Gesichtspunkten keine Probleme.
§ 2 NachwG ist ein wichtiges arbeitsrechtliches Gesetz, welches entsprechend durch die Berufsgenossenschaft bzw. durch den Zoll (Einhaltung Mindestlohn z.B.) geprüft wird. Bei arbeitsrechtlichen Belangen darf ein Steuerberater Sie nicht beraten, diese Aufgabe obliegt einem Anwalt.