Steuerrecht - Anwälte
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Ein Moment bitte.
Falls Sie mit Ihrem Unternehmen der Offenlegungspflicht unterliegen, sprich die Bilanz veröffentlicht werden muss. Kann ein Ordnungsgeldverfahren gegen das Unternehmen bzw. Sie als Einzelunternehmen eingeleitet werden.
Davon zu unterscheiden ist die eigentliche Fertigstellung und Abgabe der Steuererklärung. Hier können natürlich Verspätungszuschläge festgesetzt werden. Aus diesem Grund empfehlen wir aktiv auf das Finanzamt zu informieren und die Verspätung mit triftigen gründen zu erklären: Unterlagen liegen alle bei dem Berater und er konnte dies aufgrund eines Organisationsverschulden nicht rechtzeitig fertig stellen, da außergewöhnlich Mehrbelastung wegen Post-Corona.
Ihnen auch. Bis auf bald.
Guten Abend Herr Hermes, können wir für meine Partnerin für den kommenden Freitag ein Termin bei Ihnen in Berlin vereinbaren? Danke ***** ***** Grüße ***