Steuerrecht - Anwälte
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Mein Name ist Hermes und ich bin Spezialist für Steuerrecht. Reicht Ihnen eine Antwort bis heute Abend?
Was heisst denn durch "Unterstützung" Ihrer Lebensgefährtin? Hat Sie einen finanziellen Beitrag geleistet oder den Verkauf eingefädelt, also letzten Endes eine Arbeitsleistung vllt. sogar im Rahmen ihrer beruflichen Ausübung erbracht?
Um nicht in den Bereich der steuerpflichtigen Schenkung sollte schon ein geschlossener Vertrag zwischen Ihnen beiden vorliegen; z.B. Fahrten zum Objekt und diverse Besichtigungen mit potentiellen Kunden etc. á 500 €.
Wie gesagt, der Schenkungssteuerfreibetrag beläuft sich nur auf 20.000 €, da Sie nicht verheiratet sind oder Sie nehmen eine Kettenschenkung vor. Schenkung von 20 tsd an Ihre Lebensgefährtin, 20 tsd an den Vater/Mutter Ihrer Lebensgefährtin und 20 tsd an den Bruder/Schwester Ihrer Lebensgefährtin. Beantwortet dies Ihre Fragen? oder wollten Sie auf etwas Anderes hinaus?
Schenkung zu kommen.... sollte schon
Ja, dann. Sollte Sie Ihnen eine Rechnung schreiben bzw. noch besser vorher ein Gewerbe anmelden. Dann ist alles sauber. die Zahlung von 60 tsd. sind dann als Einkommen bei ihr zu versteuern.
Ich bitte um Bewertung durch Anklicken der Sterne (3-5) und stehe im Nachgang gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Bei Ihnen natürlich dann Betriebsausgabe i.H.v. 60 tsd.
Sind Sie noch da?
Ich wollte mich alsbald aus dem System für heute abmelden.
Ja, so würde ich es auch machen.
Gerne geschehen. Ab 10 Uhr. Okay?
Gute Nacht.
Guten Morgen, ich sehe die Frage nicht. Stellen Sie am besten direkt eine Anfrage an mich mit Ihrer Frage, da dies u.a. ein neuer Themenkomplex ist. Beste Grüße
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