Steuerrecht - Anwälte
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Dem Grunde nach müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gegenüber dem Finanzamt erklären. Das bedeutet Sie müssen für Ihre Mieteinnahmen dem grrunde nach eine Steuererklärung abgeben und diese Einnahmen grundsätzlich vesteuern.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchhender,
geschuldet ist dann die Einkommenssteuer. Hier müssen Sie aber nur tatsächlich Steuer zahlen wenn Sie mitt Ihren Einkünften den Freibetrag von 9.168 EUR überschritten haben. Ansonsten müssen Sie zwar eine Erklärung abgeben aber keine Steuern zahlen.