Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer.
Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Durch den Wohnsitz in Deutschland unterliegen sowohl Sie als auch Ihre Freundin der deutschen Steuerpflicht.
Die Zahlungen stellen Schenkungen nach dem ErbStG dar.
Weiter ist entscheidend, wer die Zahlungen erhält. Sie oder Ihre Freundin.
Wenn Sie die Zahlungen erhalten, haben Sie eine Freibetrag von € 20.000.
Ihre Freundin hat ein Freibetrag von € 400.000.
Wenn diese Beträge nicht überschritten werden, sind die Zahlungen nicht zu versteuern.
D. h. wenn die Zahlungen als "Schenkung" an Ihre Freundin fließen, ist nur die vorgenannte Grenze von € 400.000 zu beachten.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-