Da Sie kein Kleingewerbe /bzw. Kleinunternehmen im Sinne des § 19 USTG betreiben, können Sie die Vorsteuer im Jahr des Kaufes des Pkw komplett ansetzen und sich rückerstatten lassen vom Finanzamt gegen Vorlage der Rechnung (hier fast 8.000 € bei einem Bruttopreis von 50 tsd €).
Den Wagen können Sie dann für sechs Jahr abschreiben, also pro Jahr 17 % oder einen Betrag in Höhe von 7.002,-- €. Im Jahr der Anschaffung müssen Sie sehen, dass Sie ggfs. nicht den vollen Betrag ansetzen können, da der Betrag in Höhe von 7.002 € nur für das gesamte Jahr gilt (es gilt hier der Grundsatz pro rata temporis), also z.B. wenn Sie den Wagen im Mai anschaffen, können Sie nur die AFA für 8 Monate ansetzen, also 4.668 €.
Ich würde am besten ein Fahrtenbuch führen und alle geschäftlichen Fahrten sowie jede Einzelfahrt (Fahrt auch z.B. zur Tankstelle entsprechend dokumentieren), damit Sie keinen Eigenanteil zu versteuern haben.
Dass Sie auch Umsätze im Ausland neben Umsätzen im Inland tätigen, spielt für den Vorsteuerabzug keine Rolle. Den Pkw nutzen Sie für Fahrten im Inland zu inländischen Kunden und stellen diesen Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis!
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Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.