Steuerrecht - Anwälte
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
bitte haben Sie einen Moment Geduld bis ich Ihre Frage beantworte.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Mit Verfahrensbeitritt werden Sie ebenfalls zum Antragsteller.
Sie können selbst entscheidend in das Verfahren eingreifen und sind nicht mehr von den Verfahrensanträgen des bislang alleinigen Antragstellers abhängig.
So wird zum Beispiel das Verfahren auf Ihren Beitritt hin auch dann fortgeführt, wenn der bisher alleinige Antragsteller seinen Antrag zurücknimmt oder das Verfahren einstweilen einstellt.