Steuerrecht - Anwälte
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen. Bei Bedarf stehe ich Ihnen auch gern für ein Telefonat zur Verfügung.
Bitte teilen Sie mir einmal ergänzend mit, unter welchem Vorwand das Finanzamt bei Ihnen "hereingeschaut" hat. Zudem bitte ich Sie um Mitteilung, ob die Feststellung des Finanzamtes, dass kein Gewerbe vorliegt, zutrifft oder ob dies eine fehlerhafte Feststellung ist.
Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Zudem bitte ich Sie um Mitteilung, ob die Feststellung des Finanzamtes, dass kein Gewerbe vorliegt, zutrifft oder ob dies eine fehlerhafte Feststellung ist.
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre ergänzenden Angaben.
Sofern Sie ein Gewerbe angemeldet und ernsthaft bekundet haben, unternehmerisch tätig werden zu wollen, hat das Finanzamt die Verpflichtung, Ihnen eine Umsatzsteuernummer zu erteilen. In der Vergangenheit hat die Finanzverwaltung in einigen Fällen die Zuteilung einer Umsatzsteuernummer mit Verweis auf das bestehende Missbrauchspotential verweigert. Indes hat der Bundesfinanzhof dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben (BFH, Urteil vom 23.09.2009 - II R 66/07), abzurufen hier.
Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Verweis auf dieses Urteil an Ihr Finanzamt zu wenden und dort nochmals die Zuteilung einer Umsatzsteuernummer zu verlangen. Falls man sich dort weiterhin weigert, sollten Sie einen Rechtsanwalt/Steuerberater konsultieren, der Ihre Rechte gegenüber der Finanzverwaltung durchsetzt.
Konnte ich Ihnen damit behilflich sein?
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Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Dies mag ungewöhnlich erscheinen. Ich kann mir vorstellen, dass dahinter entweder eine stichprobenartige Kontrolle steckt oder dass man beim Finanzamt aus irgendeinem Grund einen Verdacht hatte, dass kein wirkliches Gewerbe vorliegt oder dass eine sonstige Unregelmäßigkeit vorliegt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
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