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Kategorie: Steuern in Österreich
Zufriedene Kunden: 545
Erfahrung:  Expert
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Hallo, Ich habe jemanden in Amerika der für mich Tradet.

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo, Ich habe jemanden in Amerika der für mich Tradet.
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Öberösterreich oberösterreich
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch etwas, dass der Steuerberater wissen sollte?
Fragesteller(in): Das ganze läuft über einen Broker, er erwirtschaftet mir ca 4000$ in der woche auf meinen broker. wie soll ich jedoch hier steuerlich vorgehen wenn ich diese Gelder Wöchentlich auszahle auf mein Konto?
Guten Tag, sehr gerne darf ich Ihre Frage nachfolgend beantworten.Sind Sie grundsätzlich in Österreich steuerpflichtig?
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Ja genau
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Mir wäre es lieber wenn wir Schreiben.
Ja gerne! Das mit dem Anruf wird automatisch vorgeschlagen, das können Sie ignorieren.
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Okay sehr gut.

Wenn Sie in Österreich leben und unbeschränkt steuerpflichtig sind, müssen Sie Ihre Gewinne aus dem Trading auch in Ihrer österreichischen Steuererklärung angeben.

Wie oft eine Auszahlung erfolgt ist dabei steuerlich nicht relevant.

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Das ist mir schon bewusst, jedoch weis ich nicht was ich angeben muss. Muss ich hierfür Selbstständig gemeldet sein oder nicht? Ich gehe nämlich nebenbei noch Arbeiten.Muss ich nur die Geldsumme angeben die ich eingenommen habe bis zur steuererklärung? oder sonst noch etwas?

Nein, das wäre unter der Beilage "Einkünfte aus Kapitalvermögen" in Ihrer Steuererklärung anzugeben (das ist eine separate Einkunftsart).

Sie geben darin lediglich den jährlichen Gewinn aus dem Trading an.

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Okay also kann ich mir meine Gewinne ganz ohne bedenken auszahlen und am Jahresende meine Gesamten einnahmen aus dem Trading angeben?Und das wird dann mit meiner Kapitalertragssteuer versteuert?

Ja genau, mit der Auszahlung hat das nichts zu tun. Die ist steuerlich nicht relevant. Hier geht es eher um die Gewinnrealisierung.

Ja genau, mit 27,5 % KESt. Es soll inländischen Kapitalerträgen gleichgestellt werden. Bei Ihrer Summe ist das ohnehin "günstiger" als der Einkommensteuertarif.

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
wie dieses Geld erwirtschaftet wurde muss ich aber nich angeben oder? Sprich was jetzt genau getradet worden ist?Ich Schreibe einfach nur die Summen mit die ich einnehme Rechne das zusammen und gebe es dann bei der Steuererklärung ab. Ist das so richtig?

Nein, jedoch müssen Sie auf Nachfrage des Finanzamtes eventuell schon einen Depotauszug vorlegen können. Aber im Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung müssen Sie nichts beilegen.

Ja, das ist richtig. Der jährliche Gewinn aus dem Trading ist zusammenzurechnen und in der Steuererklärung unter den Kapitaleinkünften anzugeben.

Beantwortet das Ihre Frage soweit?

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Okay. Weil ich aber selber garnicht Trade kann ich ja das garnicht nachweisen.

Also der Account lautet auch gar nicht auf Ihren Namen?

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Doch das ganze läuft über einen account auf meinem Broker. Dort kommt auch das geld hin das getradet wurde. jedoch bin nicht ich der der tradet, sondern jemand anderes. Ich sehe nur wie das geld mehr wird aber mehr sehe ich nicht

Gut, aber dann können Sie ja von diesem Account einen Ausdruck erzeugen, z.B. Stand am 31.12.

Ob Sie der sind der tradet oder jemand anderer ist steuerlich gesehen egal, weil die Einkünfte ja ohnehin Ihnen zufließen.

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
ja genau jetzt zahle ich aber jede woche ca 4000$ von meinem broker auf mein konto aus. das heist es startet jede woche wieder bei 0$. Ich kann zwar Bildschirmfotos erstellen wo das datum zu sehen ist aber würde das reichen?
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Datei angehängt (S3ZT4MS)

Ja das würde ausreichen. Aber normalerweise gibt es bei jedem Broker auch die Möglichkeit (ähnlich wie bei einem Bankkonto) die laufenden Bewegungen innerhalb eines Monats abzufragen.

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
das ganze sieht so aus.

Ich würde Ihnen vielleicht auch empfehlen, wenn man ansonsten keine Auswertungen machen kann, das vielleicht auch "manuell" etwas mit zu dokumentieren, z.B. im Excel. Wann Sie welche Auszahlung erhalten und was dabei gehandelt wurde.

Das müssen Sie aber nicht der Steuererklärung beilegen, aber es ist immer gut, so viel wie möglich zu dokumentieren, falls es einmal zu einer Überprüfung kommen sollte.

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
okay passt danke. Sie haben mir sehr geholfen.

Das freut mich! :)

Dürfte ich Sie abschließend noch bitten, die Frage mittels der Sterne oben zu bewerten?

stb_carina und weitere Experten für Steuern in Österreich sind bereit, Ihnen zu helfen.