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Knut Christiansen
Knut Christiansen, Steuerberater
Kategorie: Steuern in Österreich
Zufriedene Kunden: 6525
Erfahrung:  Steuerberater at Feddersen Jochimsen Christiansen Markussen Steuerberatungsgesellschaft mbH
103693118
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Knut Christiansen ist jetzt online.

Hallo, ich habe ein Grundstück (inkl.Haus) von meinem Vater

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo,ich habe ein Grundstück (inkl.Haus) von meinem Vater 2013 übertragen bekommen. Dieses Grundstück hat er von meiner Oma (seiner Mama) im Jahr 2002 vererbt bekommen, welches 1970 selbst hergestellt wurde. Ich habe darin lediglich einen Nebenwohnsitz.Wenn ich das Haus verkaufen würde, wie würde sich die Steuer berechnen? Wie weiß ich, wie hoch die Herstellungskosten sind oder müsste ich für den Verkauf keine (Immo)ESt bezahlen?
Wäre der Sachverhalt anders, hätte ich meinen steuerlichen Hauptwohnsitz in Deutschland?Beste Grüße,
O.U.

Guten Tag,

das Grundstück liegt in Deutschland?

Schöne Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

Sofern Sie das Haus unentgeltlich übertragen bekommen haben, übernehmen Sie auch den Anschaffungszeitpunkt der Immobilie von Ihrem Rechtsvorgänger (Vater). Da dieser dieses geerbt hat (also unengeltlich) wäre die Immobilie schon länger als 10 Jahre im Besitz. Eine Besteuerung gem. § 23 EStG würde dann nicht erfolgen, weil die Spekulationsfrist längst abgelaufen ist.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Hallo,
anscheinend habe ich die wichtigste Information vergessen, das Grundstück liegt in Österreich (Bundesland Niederösterreich), deswegen haben ich auch die Kategorie "Steuern in Österreich" ausgewählt.
Beste Grüße,
O.Unger

Okay, vielen Dank. Aber auch in Österreich sind Immobilien, die Sie länger als 10 Jahre besitzen, steuerfrei, wenn Sie diese verkaufen (§ 30 EStG):

(1) Private Grundstücksveräußerungen sind Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte). Bei unentgeltlich erworbenen Grundstücken ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden.

(2) Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte:

...

2. Aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden, soweit sie innerhalb der letzten zehn Jahre nicht zur Erzielung von Einkünften gedient haben.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Da dieser Auftrag von justanswer an mich als externer Experte vermittelt wurde,bitte ich abschließend um eine positive Bewertung, damit meine Arbeit auch anteilig vergütet wird. Das erfolgt nur bei positiver Bewertung. Dazu klicken Sie bitte 3-5 Sterne im Kommentarfeld an. Herzlichen Dank vorab!

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

Knut Christiansen und weitere Experten für Steuern in Österreich sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Vielen Dank für Ihre Erklärung! Sehr hilfreich. Guten Start in die neue Woche! :-)

Gern geschehen!