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alva3172015
alva3172015, Fachanwalt Internationales Steuerrecht
Kategorie: Steuern in Österreich
Zufriedene Kunden: 3157
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht und Internationales Steuerrecht
92866717
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alva3172015 ist jetzt online.

Müssen Kursgewinne aus Einkünften aus nicht verbrieften

Kundenfrage

Müssen Kursgewinne aus Einkünften aus nicht verbrieften Derivaten ( in meinem Fall Futures) mit dem vollen progressiven Est Steuersatz oder mit der Kest versteuert werden? Depotbank ist im Ausland
Gepostet: vor 4 Jahren.
Kategorie: Steuern in Österreich
Experte:  Knut Christiansen hat geantwortet vor 4 Jahren.

Guten Abend,

Gewinne aus Futures sind lt. BMF-Schreiben (ab Rz. 36) der Abgeltungsteuer zu unterwerfen (http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2016-01-18-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

Die Gewinne sind, da wahrscheinlich kein Steuerabzug vorgenommen wurde, anhand der Unterlagen der ausländischen Depotbank zu ermitteln.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen. Abschließend bitte ich um Bewertung meiner Antwort mit 3-5 Sternen, damit justanswer meine Arbeit vergütet. Herzlichen Dank!

Beste Grüße!

Knut Christiansen

Steuerberater

Experte:  Knut Christiansen hat geantwortet vor 4 Jahren.

Entschuldigung, ich sehe gerade erst, dass Sie aus Österreich kommen. Meine Antwort gilt für Deutschland. Sorry!

Kunde: hat geantwortet vor 4 Jahren.
Bin aber in Österreich steuerpflichtig, habe extra in Kategorie Österreich gewählt
Experte:  alva3172015 hat geantwortet vor 4 Jahren.

Sehr geehrter Fragesteller,

haben Sie bitte einen Moment Geduld, währenddessen ich die Antwort auf Ihre Frage fertige.

Mit besten Grüßen

Kanzlei für internationales Steuerrecht HERMES

Experte:  alva3172015 hat geantwortet vor 4 Jahren.

Erträge und Gewinne aus Futures sind grundsätzlich vom Anleger im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem progressiven Tarifsatz zu besteuern. Nur bei einem Depot in AUT führt die inländische depotführende Stelle im Fall von Futures die KESt in Höhe von 25% freiwillig ab, so dass nichts über die Einkommensteuererklärung zu deklarieren ist. Da Sie aber die Futures in einem Auslandsdepot gehalten haben, ist keine Option zum Abzug der KESt (mehr) möglich, so dass eine Erfassung in der Steuererklärung notwendig, in diesem Fall kommt der Tarifsteuersatz zur Anwendung.

Für die Zukunft können Sie je nach dem Land in dem sich das Depot findet und dem jeweils gültigen Doppelbesteuerungsabkommen angeben, dass die depotführende Bank 25 % von den Gewinnen einbehält und nach AUT abführt. Dann haben Sie nichts mehr zu deklarieren.

Ich bitte um Bewertung durch Anklicken der Sterne (3-5) und stehe weiterhin gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Kunde: hat geantwortet vor 4 Jahren.
Die Kest ist doch jetzt 27,5%?
Kunde: hat geantwortet vor 4 Jahren.
Also wenn das Depot in Österreich ist zahle ich nur die Kest und sobald sie im Ausland ist zahle progressive Einkommenssteuer?
Kunde: hat geantwortet vor 4 Jahren.
Funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen auch mit der USA?
Experte:  alva3172015 hat geantwortet vor 4 Jahren.

Wenn sich die depotführende Bank (also in AUT) und/oder die auszahlende Stelle im Inland befindet, kommt der KEST 25 % zur Anwendung und hat Endbesteuerungswirkung!

Ob das DBA auch zwischen USA und AUT funktioniert, habe ich jetzt nicht geprüft. Hierzu müssten Sie eine gesonderte Anfrage stellen bzw. ich müsste recherchieren, was in der Kürze der Zeit und zu dem Honorareinsatz nicht möglich ist.