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Knut Christiansen
Knut Christiansen, Steuerberater
Kategorie: Steuern in Österreich
Zufriedene Kunden: 6525
Erfahrung:  Steuerberater at Feddersen Jochimsen Christiansen Markussen Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Knut Christiansen ist jetzt online.

Es geht um Handel an der Börse mit Fremdkapital. Die Firma

Diese Antwort wurde bewertet:

Es geht um Handel an der Börse mit Fremdkapital.
Die Firma mit dem Kapital hat den Sitz in den USA. Diese Firma gibt gewisse Regeln vor, und wenn man diese erfüllt und einen Gewinn erwirtschaftet, wird dieser Gewinn mit einem Schlüssel 80% für den Händler/ 20% für diese Firma in Form einer monatlichen Provision ausgezahlt. Weiters fallen monatliche Fixkosten für das Fremdkapital an. Der Börsenhandel selbst wird mit einer Plattform in Österreich betrieben. Wie sieht es da steuerlich aus? Kommt das in die Einkommensteuer? Muss man da ein Unternehmen anmelden mit Gewerbe?
Kunde: hat geantwortet vor 4 Jahren.
https://help.topsteptrader.com/hc/en-us/articles/236069127-How-are-my-profits-reported-on-taxes-
hier wäre der Link zu deren Beschreibung

Guten Abend,

grundsätzlich sind die Erträge, die Sie dabei erzielen einkommensteuerpflichtig. Ob dieses bereits gewerblich ist, hängt vom Gesamtumfang ab. Sie sollten daher die Einnahmen und Ausgaben konsequent aufzeichnen und im Rahmen der Steuererklärung dem Finanzamt anzeigen. Es ist grundsätzlich erst einmal unschädlich, wenn Sie kein Gewerbe anmelden. Sie sollten aber Ihre Handelsaktivitäten genau umschreiben und um Einordnung (private Vermögensverwaltung oder Gewerbebetrieb) durch das für Sie zuständige Finanzamt bitten.

Beste Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

Kunde: hat geantwortet vor 4 Jahren.
Okay also gibt es da keine Summe X wann es Gewerbepflichtig ist?

Nein, es kommt auf den Gesamtumfang im Einzelfall an. Das lässt sich in dem Sinne nicht an einer Summe herleiten.

Kunde: hat geantwortet vor 4 Jahren.
okay verstehe aber zb. wenn am anfang das vom umfang weniger ist und ich kein gewerbe anmelden muss, und dann fällts auf einmal in private Vermögensverwaltung (was ja kein freies Gewerbe ist) kann es da nicht zu Problemen kommen?
Kunde: hat geantwortet vor 4 Jahren.
im endeffekt hab ich ja nicht mehrere kunden sondern nur 1 und habe nicht wirklich Zugriff auf das Geld also könnte es mir nicht auszahlen lassen sondern es wird nur zum handeln zu verfügung mit regeln gestellt

Daher gehe ich auch davon aus, dass keine Gewerbeanmeldung für steuerliche Zwecke notwendig ist. Ich würde, wie bereits schon geschildert, Ihre Tätigkei und den Umfang einmal gegenüber dem Finanzamt erläutern und dann um verbindliche Einstufung der Einkunftsart bitten.

Kunde: hat geantwortet vor 4 Jahren.
okay vielen Dank ! Habe zwar in letzter Zeit die Erfahrung gemacht, dass man beim FA auf eine Frage 3 Antworten bekommt aber vielleicht hab ich ja dieses mal Glück :) Schönen Abend noch!

Danke ebenfalls!

Denken Sie noch an die Bewertung? ;-)

Knut Christiansen und weitere Experten für Steuern in Österreich sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 4 Jahren.
schon gemacht!

Dankeschn :-)

Dankeschön :-)