Steuern in Österreich
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
ich werde Ihre Frage prüfen und Ihnen danach Bescheid geben. Bitte haben Sie etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
zu Ihrer Frage teile ich auf Grund des Sachverhaltes mit:
Bei der geschiderten Vorgehensweise, der Inzahlungsnahme von Bitcoins und der sofortige Tausch durch das Paymentsystem in Euro entstehen keine Kursgewinne/-verluste, so dass der Vorgang einkommensteuerlich neutral ist. Umsatzsteuerlich gilt, dass beim Tausch (Verkauf) von Bitcoins gegen FIAT-Geld (Euro, US-Dollar usw.) keine Mehrwertsteuer anfällt, da Kryptowährungen den Charakter eines Zahlungsmittels haben.
Wenn ich damit Ihre Frage beantwortet habe, bedanke ***** ***** über eine positive Bewertung meiner Beantwortung, damit meine Tätigkeit vergütet werden kann. 'Sie müssen dazu 3 - 5 Sterne im Kommentarfeld anklicken.
Sehr geehrter Fragesteller
haben Sie noch Rückfragen zu meinen Ausführungen?
Ansonsten bitte ich um Ihre Bewertung, damit meine Beratung vergütet werden kann.
Prof.Nettelmann