Steuererklärung
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
noch haben Sie die Möglichkeit einer Selbstanzeige - welche strafbefreiend ist. Hierzu müssen Sie den vollständigen Vorgang aufdecken - am besten zusammen mit einem lokalen Steuerberater.
Bei Rückfragen gerne melden - ansonsten freue ich mich über eine positive Bewertung.
Beste Grüße
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Entschuldigen Sie, den Satz das der Steuerbescheid noch nicht eingegangen ist, habe ich überlesen. In der Tat ist es so wie der Kollege beschrieben hat. Mein Hinweis bezieht sich auf die Zeit nach der Einspruchsfrist, also einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Insofern sollten Sie keine Zeit verlieren - und schnellstmöglich eine Korrektur anregen.