Steuererklärung
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Schichtzulage und Sonntagszulage sind steuerfrei und es dürfen auch keine Sozialversicherungsbeiträge dafür abgeführt werden.
Ist mit Urlaubszulage das Urlaubsgeld gemeint? Denn darauf sind Steuern und Sozialversicherungen zu zahlen.
Bei Rückfragen gerne melden - ansonsten freue ich mich über eine positive Bewertung.
Beste Grüße
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Definitiv sind Sonntagszuschläge und Nachtzuschläge steuerfrei. Die Zulagen (Schicht+Urlaub) werden in dem Fall als Steuerpflichtig behandelt - und das ist so korrekt da freiwillige Zulagen seitens des AG. Die Zuschläge sind hingegen gesetzlich vorgeschrieben und dann auch steuerfrei.
Ja genau, da es zusammen mit Ihrem Lohn versteuert wird, handelt es sich dabei um einen zusätzlichen Lohn. Bei höheren Zulagen steigt der Steuersatz entsprechend immer weiter.
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