Steuererklärung
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Die allgemeinen Angaben zu der doppelten Haushaltsführung können Sie bei Nutzung von ELSTER auf der Anlage N unter Werbungskosten – Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung vornehmen.
Hatten Sie dies so gemacht?
Falls dies separat erfolgt ist, dann wäre es durchaus denkbar, dass eine Zuordnung noch nicht erfolgt ist.
Ja, dann wäre "Einspruch" einzulegen mit Hinweis auf den separat eingereichten Antrag auf doppelte Haushaltsführung mit der Bitte diese Kosten noch im Einkommensteuerbescheid zu berücksichtigen.
So würden Sie das Finanzamt auf den separaten Schriftverkehr aufmerksam machen.
Hilft Ihnen dies weiter?
ok verstehe.nun sollte es technisch möglich sein mit der Bewertung.