Steuererklärung
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ein gleichzeitiger Abzug von Homeoffice-Pauschale und Abzugsbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer in einem Veranlagungszeitraum (meist das Kalenderjahr) ist nicht möglich. Sie müssen sich entscheiden, welche der beiden Abzugsmöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen. Die 1.250€ sind der Höchstbetrag, ihre tatsächlichen Kosten sind entscheidend. Sollten Ihre tatsächlichen Kosten über 600€ liegen, sollten Sie das häusliche Arbeitszimmer ansetzen.
Bei Rückfragen gerne melden - ansonsten freue ich mich über eine positive Bewertung.
Beste Grüße
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
So ist. Ich vermute die Homeoffice-Pauschale wird sich mehr lohnen.
Bezüglich Ihrer zweiten Frage ein Auszug aus einem Kommentar:
Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung ist an die gesetzlich geregelten Reisekostensätze geknüpft. Zulässig ist ausschließlich der Ansatz der Verpflegungspauschalen. Als notwendige Mehraufwendungen können für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer von seiner Hauptwohnung abwesend ist, die Pauschbeträge angesetzt werden, die auch für Reisekosten gelten: