Guten Tag,
mein Name ist Tobias Siemssen, ich bin Steuerberater und Master of Taxation. Gerne beantworte ich Ihre Fragen unter Berücksichtigung der mir mitgeteilten Aspekte, Informationen und Dokumente. Bitte beachten Sie, dass das Fehlen oder Weglassen von Informationen zu einer grundsätzlich anderen rechtlichen Würdigung führen kann.
Grds. kann eine Steuererklärung für die letzten vier Veranlagungszeiträume = Kalenderjahre abgegeben werden. Dieses wären also 2022, 2021, 2020 und 2019. Im Falle eines Studiums gelten aber sogar sieben Jahre, wodurch es auch noch möglich wäre, bis zum Jahr 2016 die Erklärungen nachzureichen. Für die Jahre 2013 - 2015 sehe ich keine Möglichkeit, dass das Finanzamt den Erklärungen nachkommt, sofern Sie für diese Jahre auch noch Erklärungen erstellen.
Bzgl. des Bachelors gelten die damit zusammenhängenden Kosten im Rahmen der Erstausbildung als sog. Sonderausgaben. Ein Verlustvortrag in die folgenden Jahre ist bei Sonderausgaben leider nicht möglich. Es müssen also in den Jahren, in denen Sie das Bachelorstudium absolviert haben, auch Einkünfte bestanden haben, auf welche Sie Steuern gezahlt haben - ansonsten würde hier eine Steuererklärung auch ins Leere laufen.
Anders sieht es aber beim Master aus. Diese fallen als Fortbildungskosten in die sog. Werbungskosten. Auch ohne weiteres Einkommen kann hier ein Verlust aus Werbungskosten in die folgenden Jahre vorgetragen und nun bspw. mit Ihrem Einkommen verrechnet. Voraussetzung ist allerdings, dass die Steuererklärungen dafür einreichen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen ausreichend beantworten! Ich versuche stets, meine Stellungnahmen so verständlich wie möglich zu formulieren, sodass auch steuerrechtliche Laien diese nachvollziehen können. Sollte etwas unklar oder unverständlich sein, zögern Sie bitte nicht, mich umgehend zu kontaktieren, damit ich hier für Aufklärung sorgen kann. Gleiches gilt natürlich auch für etwaige Rückfragen.
Sollte Ihr Anliegen geklärt sein, würde ich mich über eine positive Bewertung abschließend sehr freuen! Denn Bewertungen insbesondere auf dieser Plattform schaffen zum einen Vertrauen und stellen zum anderen auch die Qualität meiner Beratung dar. Letzteres ist mir sehr wichtig, da es mein Anspruch ist, Sie in allen Belangen Ihres Sachverhalts zuverlässig, ausführlich und kompetent zu beraten. Zudem ist eine Bewertung notwendig, damit diese Frage als geklärt gekennzeichnet wird. Vielen Dank!