Steuererklärung
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Guten Tag,
bei den von Ihnen aufgeführten Tätigkeiten handelt es sich um gewerbliche Aktivitäten. Sobald Sie das Gewerbe angemeldet haben, wird das Finanzamt auf Sie zukommen und um Schätzung der Umsätze und Gewinne bitten.
Sie müssen alle Einnahmen und Betriebsausgaben in Ihrer Einnahmen und Überschussrechnung aufführen und die Einnahmen auch der 19% Umsatzsteuer unterwerfen. Für die betrieblichen Ausgaben erhalten Sie die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet.
Ich hoffe, das hilft Ihnen schon etwas weiter. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.Da dieser Auftrag von justAnswer an mich als externer Experte vermittelt wurde, freue ich mich abschließend über eine positive Bewertung, damit ich von justanswer (anteilig) vergütet werde. Für eine positive Bewertung klicken Sie bitte 3-5 Sterne über dem Kommentarfeld an. Herzlichen Dank vorab!Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße,
Christian Peter
Steuerberater
Anbei erhalten Sie die Definition für eine gewerbliche Tätigkeit, die allgemein beschrieben wird:
"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. 2Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. 3Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."
Es gibt demnach keine Grenze von privat zu gewerblich. Beim Geld verdienen per Buyperclick gelten dieselben Grundsätze: selbständig nachhaltig, mit der Absicht Gewinn zu erzielen und Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr.
Bei beiden Tätigkeiten handelt es sich daher um gewerbliche Tätigkeiten nach der Definition des § 15 EStG. Hier empfehle ich Ihnen sich nicht auf irgendwelche nebulösen Aussagen im Internet zu verlassen, denn im Zweifel gilt das Gesetz als Grundlage (wie oben zitiert).
das Gewerbe anzumelden ist relativ einfach. Dafür müssen Sie zunächst zum Gewerbeamt gehen und die Aufnahme der Tätigkeiten anzeigen.
Sie können bei der Angabe ruhig ins Detail gehen
Würden Sie bitte abschließend auf 3 bis 5 Sterne oberhalb der Antwort klicken.