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Knut Christiansen
Knut Christiansen, Steuerberater
Kategorie: Steuererklärung
Zufriedene Kunden: 6557
Erfahrung:  Steuerberater at Feddersen Jochimsen Christiansen Markussen Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Knut Christiansen ist jetzt online.

Hallo, Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo,
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Mein Name ist Hermann F. Ich zahle seit 1990 in einen alten 40b Vertrag ein. AG übernahm die P- Steuer und ich aus dem Netto. Nun rechnet mein Steuerberater von meiner gesammten ZV-Rente 22 % der Summe zu meinem Steuerbrutto hinzu. Eine Doppelbesteuerung darf doch nicht vorgenommen werden. ist das richtig was mein Steuerberater macht? LG
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch etwas, dass der Steuerberater wissen sollte?
Fragesteller(in): Nein

Guten Tag,

grundsätzlich ist es korrekt, wenn von Ihrer betrieblichen Altersvorsorge der Ertragsanteil versteuert wird, sofern für die Beiträge bisher eine Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG erfolgt ist. Bei Rentenzahlung erfolgt eine Besteuerung des Ertragsanteils. Es wird also unterstellt, dass 22% des Rentenbetrages ein laufender (Zins-)Ertrag ist, der dann besteuert wird.

Wäre die Altersvorsorge als Einmalbetrag ausgezahlt worden, so wäre dieser aufgrund der vorher erfolgten Pauschalbesteuerung steuerfrei gewesen.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Da dieser Auftrag von justAnswer an mich als externer Experte vermittelt wurde, freue ich mich abschließend über eine positive Bewertung, damit ich von justanswer (anteilig) vergütet werde. Für eine positive Bewertung klicken Sie bitte 3-5 Sterne über dem Kommentarfeld an. Herzlichen Dank vorab!

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

Noch eine Ergänzung: wäre keine Pauschalversteuerung erfolgt, so wäre die gesamte Rente steuerpflichtig gewesen (und nicht nur 22%)

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Danke. Schnelle Antwort. Super Job!!

Sehr gerne!

Knut Christiansen und weitere Experten für Steuererklärung sind bereit, Ihnen zu helfen.