Steuererklärung
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Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt erhält Ihr Sohn einen steuerlichen Erfassungsbogen, den er dann auszufüllen hat. Daraufhin wird ihm dann eine Steuernummer zugeteilt. Wenn er keinen Gewinn macht, muss er keine Steuervorauszahlungen leisten. Eine Gewerbesteuererklärung muss er am Jahresende abgeben auch wenn vermutlich keine Gewerbesteuer festgesetzt werden wird.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Peter