Steuererklärung
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Guten Tag, ich bereite heute eine Antwort für Sie vor.
Hallo ich kann Ihnen mitteilen das Sie so wie von Ihnen beschrieben alles richtig machen, beantwortet das Ihre Anfrage?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Peter
Sie können beides verwenden, denn es handelt sich um eine Gutschrift des bezahlten und stornierten Rechnungsbetrags handelt.
Das können Sie so machen. Ich würde das an Ihrer Stelle so nicht tun, denn evtl. können die Kunden sagen, Sie haben nur teilweise erstattet und nicht den vollen Betrag oder es geht ja schon mal was auf dem Postwege unter. Aber aus steuerrechtlicher Sicht sehe ich da keine Probleme auf Sie zukommen.
das ist richtig, damit beweisen Sie ja die Gutschriften bzw. Rückerstattungen an Ihre Kunden. Sollte das Finanzamt diesen nicht Glauben schenken, müsste es von seiner Seite aus Beweise anführen, dass diese Mitteilungen fälschlich ausgestellt worden sind. Aber darüber müssen Sie sich keine Gedanken machen, denn dafür besteht kein Anlass.
Dann legen Sie diese Bestätigung vor, denn diese ist ja glaubhaft. Das Finanzamt macht keine Probleme, da Sie ja die Bestätigungen der Auszahlungen dokumentieren können.
Sehr gern alles Gute.
Vielen Dank.
ja natürlich bitte an Christian Peter direkt richten
ich glaube die ist in der Kategorie Jura für Rechtsanwälte
bitte einmal umgliedern lassen.
leider nicht. Daher bitte einmal den Kundendienst ansprechen für eine Umgliederung.