Hallo,
die Steuererklärung 2012 und 2013 hätten Sie ja schon lange abgeben müssen. Dann tragen Sie die empfangenen Abfindungsraten und die Nachzahlung des Bruttogehalts in der Steuererklärung 2012 bzw. die weiteren Raten in 2013 in der Anlage N Bruttogehalt ein.
Für eine Fristverlängerung muss man trifftige Gründe vorweisen und die Verlängerung den Antrag vor Fristablauf stellen, was ja hier nicht erfolgt ist. Sie müssen mit Nachzahlungszinsen auf die festgesetzten Steuern zumindest rechnen.
Ich hoffe, das beantwortet Ihre Anfrage, sonst stellen Sie gern kostenfreie Rückfragen ein.
Abschließend bitte ich um Bewertung meiner Antwort mit 3-5 Sternen, damit justanswer meine Beratung anteilig vergütet. Das erfolgt nur, wenn Sie als Kunde die Beratung positiv bewerten. Ich erhalte dann 50% des von Ihnen gezahlten Betrags als Honorar, der Rest verbleibt bei justanswer als Provision. Vielen Dank im Voraus!
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Schöne Grüße!
Christian Peter
Steuerberater