Steuererklärung
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Guten Tag,
mein Name ist Christian Peter, ich arbeite auf der Plattform von justanswer als externer Steuerberater. Ich prüfe Ihre Anfrage und bereite eine Antwort für Sie vor, die Sie spätestens morgen im Laufe des Tages erhalten.
Viele Grüße
C. Peter
Darf ich noch fragen, in welchem Staat das Ferienhaus belegen ist und wer der Veräußerer gewesen ist?
Christian Peter
Steuerberater
Hallo,
der ganze Passus 3.1.1 ist absoluter Nonsens. Es wird im ersten Satz festgestellt, der Kaufpreis enthalte keine Umsatzsteuer. Im zweiten Satz wird dann gesagt, Sie als Käufer seien Schuldner der Umsatzsteuer. Damit setzt man sich doch schon selbst in Widerspruch.
Nach § 4 Nr. 9a UStG ist der Verkauf von Grundstücken umsatzsteuerfrei aber grunderwerbsteuerpflichtig. Ich nehme an, dass Sie als Privatmann das Ferienhaus erworben haben.
Der ganze Absatz 3.1.1 ist für die Tonne und Humbug. Offenbar hat der Verkäufer die Bonova GmbH nur irgendwelche Vorschriften aus dem Umsatzsteuergesetz gedankenlos in den Vertrag kopiert.
Sie schulden keine Umsatzsteuer.
Ich hoffe, das beantwortet Ihre Anfrage. Bitte denken Sie an die positive Bewertung durch Anklicken von 3 bis 5 Sternen, da ich erst im Anschluss für die Antwort honoriert werde.
Trotzdem es bleibt dabei, Sie schulden bei dem Sachverhalt keine Umsatzsteuer. Das Abstellen auf § 13b UStG wäre nur dann richtig, wenn Sie Unternehmer wären. Da Sie das nicht sind, ist das Abstellen auf diese Vorschrift schon falsch. Der Erwerb unterliegt der Grunderwerbsteuer, aber nicht der Umsatzsteuer.
Bitte denken Sie noch an die positive Bewertung der Antwort. Für Rückfragen stehe ich natürlich weiterhin zur Verfügung.
Hallo Herr Deutscher,
fordern Sie eine Rechnung vom Veräußerer an, falls Sie noch keine erhalten haben, und schicken mir diese dann zu.
Das ist ein Synonym also keine Umsatzsteuer keine MwSt
bitte denken Sie an die positive Bewertung durch Anklicken von 3 bis 5 Sternen, da erst im Anschluss meine anteilige Vergütung freigeschaltet wird.
Vielen Dank.