Steuererklärung
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Guten Tag,
mein Name ist Christian Peter und ich prüfe Ihre Anfrage und melde mich in Kürze mit einer Antwort.
Viele Grüße
C. Peter
Hallo,
die von Ihnen eingereichte Kündigung im Jahr 2018 sollte ausreichen. Damit ist klar, dass Sie im Jahr 2018 keine Einkünfte aus der Vermietung des Stellplatzes mehr erzielt haben.
Das Finanzamt hat ja auch die Kündigung des Mietvertrags erwähnt und angefordert. Da eine Kündigung ein einseitiger Vorgang ist und dieser nicht zwingend mit einer Rückbestätigung der vermietenden Seite erfolgt, reicht das so aus.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Bitte denken Sie an die positive Bewertung der Antwort durch Anklicken von 3 bis 5 Sternen, da ich erst dann auch honoriert werde.
Besten Dank und viele Grüße
Steuerberater