Steuererklärung
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bezüglich Einkünften aus Vermietung bräuchte ich eine Auskunft
Ich bin deutscher Staatsbürger und vermiete seit Juli 2017 eine Eigentumswohnung in Deutschland. Ich habe meinen Hauptwohnsitz/Arbeitsstelle aber in Österreich und bin in Deutschland nicht mehr gemeldet. Die Miete wird in Deutschland erwirtschaftet, aber nach Österreich überwiesen. Muss ich meine Einkünfte dem deutschen oder dem österreichischen Finanzamt melden? Wenn in Deutschland, wie kann ich diese bekannt geben, wenn ich nur noch eine Steueridentifikationsnummer, aber keine Lohnsteuerkarte oder aktuelle Steuernummer habe? Wenn in Österreich, muss ich in Deutschland melden, dass die Mieteinnahmen hier in Österreich gemeldet werden? In beiden Ländern würde ich mit den Einnahmen unter dem Steuerfreibetrag liegen. Vielen Dank ***** ***** freundlichen Grüßen, *****
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich gehe morgen auf Ihre Frage ein.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller.
zu Ihrer Frage teile ich im Rahmen einer Erstberatung mit:
Sie sind mit Ihren Mieteinkünfte in Deutschland beschränkt steuerpflichtig gem. § 49 EStG. In Österreich sind diese Einkünfte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich steuerfrei (Art.23 DBA). Diese in Österreich steuerfreien Einkünfte sind aber bei der Berechnung der Steuer für die Österreichischen Einkünfte zu berücksichtigen (sog. Progressionsvorbehalt).
Daher sind sie auch in der Steuererklärung in Österreich anzugeben.
In Deutschland ist das Finanzamt für die Besteuerung maßgebend, das für die Eigentumswohnung zuständig ist (sog. Lagefinanzamt). Dort müssen Sie eine Einkommensteuererklärung als beschränkt Steuerpflichtiger abgeben und erhalten von dort auch die Steuernummer für die in Deutschland steuerpflichtigen Mieteinkünfte.
Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantworten konnte. Für Ihre Bewertung meiner Ausführungen wäre ich dankbar, damit meine Beratung vergütet werden kann.