Steuererklärung
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Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie im Laufe des Jahres (2018) heiraten, wird das Ehegattensplitting für das ganze Jahr angewandt. Dies geschieht im Rahmen der EinkommenstEuer Veranlagung nach Ablauf des Jahres, soweit es auch die Zeit vor der Eheschließung umfasst.
Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle.
Wenn ich damit Ihre Frage beantwortet habe, bitte ich um Ihre Bewertung, damit meine Beratung vergütet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Prof.Nettelmann
Falls Sie Rückfragen haben, können Sie sie stellen.
durch die Eheschließung werden Sie beide auf Grund des Jahressteuerprinzips unter Anwendung des Splittingtarifs zusammenverlagt.
Besonderheit ergäbe sich bezüglich ev. Erwerbseinkünfte Ihrer künftigen Ehefrau in der Ukraine, die dort besteuert worden sind.
Sehr geehrte Fragesteller,
haben Sie noch Rückfragen zu meinen ergänzenden Ausführungen? Ansonsten bitte ich um Ihre Bewertung, damit meine Beratung vergütet werden kann.
Vielen Dank
Prof. Nettelmann