Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Guten Tag. Mein Name ist Jakob Röß und ich bin Steuerberater. Gerne würde ich Ihnen weiterhelfen.
Wie hoch war die Erbschaft von Ihrem Großvater? Mehr oder weniger als 200.000 €? Gab es Vorschenkungen aus den letzten 10 Jahren?
Die 3.000 € pro Jahr sind vermutlich Unterhalt oder übliche Gelegenheitsgeschenke gewesen, die nicht der Schenkungssteuer unterliegen.
Da Sie von Ihrem Großvater deutlich weniger als 200.000 € geerbt haben, sehe ich für Sie keine Erbschaftsteuerpflicht.
Der Erbfall ist nicht einkommenssteuerpflichtig.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, und bitte Sie um Ihre positive Bewertung in Form von möglichst vielen Bewertungssternen.
Sie müssen bei einer Bareinzahlung ab 10.000 € bei Ihrer Bank die Herkunft nachweisen.
Haben Sie vom Gericht oder vom Notar Schreiben zu Ihrer Erbschaft?
Bitte.