Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Guten Tag. Mein Name ist Jakob Röß und ich bin Steuerberater. Gerne würde ich Ihnen weiterhelfen.
Der Möbelanteil an der Gesamtmiete ist steuerlich nur für Mieter von beruflich bedingten Zweiwohnungen von Interesse, wenn die Monatsmiete insgesamt 1.000 € überschreitet.
Aber WG-Zimmer liegen preislich nicht in diesem Bereich.
Von daher sehe ich keinen Grund, Sie die Gesamtmiete aufteilen zu lassen.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, und bitte Sie um Ihre positive Bewertung in Form von möglichst vielen Bewertungssternen.
Sie können ruhif eine Pauschalmiete vereinbaren. Ich sehe keinen steuerlichen Grund, warum Sie die Gesamtmiete aufteilen sollten.
Bitte.