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Christian P
Christian P, Steuerberater
Kategorie: Steuern
Zufriedene Kunden: 5563
Erfahrung:  Tax Manager bei Kelvion
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Christian P ist jetzt online.

Ich habe Anfang des Jahres eine UG mit Musterprotokoll

Diese Antwort wurde bewertet:

Ich habe Anfang des Jahres eine UG mit Musterprotokoll gegründet und bin 100% Gesellschafter sowie auch Geschäftsführer. Ich möchte nun gern eine weitere Person mit einem Minderheitsanteil in die UG aufnehmen. Was sind die steuerlichen pro& contra der beiden Varianten: a) Übertragung/Verkauf 15% Anteile von mir auf die zweite Person, b) Kapitalerhöhung um 15% durch die zweite Person, die damit neuer Gesellschafter wird
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Ich lebe in Bayern, die UG sitzt auch in Bayern, die zweite Person in NRW
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch etwas, dass der Steuerberater wissen sollte?
Fragesteller(in): Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung
Guten Tag
Mein Name ist Christian Peter. Gern prüfe ich ihre Frage und bereite eine Antwort für Sie vor. Reicht Ihnen eine Rückmeldung bis 14:00 Uhr aus?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Peter
Kunde: hat geantwortet vor 9 Tagen.
Absolut, besten Dank

Hier meine Antwort:

Sie können beide Alternativen problemlos umsetzen bis auf das in Variante b das Kapital erhöht wird und die ug ein höheres Eigenkapital ausweist.

In Variante a könnte wenn der Anteil zu einem Veräußerungspreis der höher liegt als die Anschaffungskosten ein Veräußerungsgewinn bei Ihnen entstehen, der Einkommensteuerpflichtig ist. Einen solchen gibt es in Variante b nicht. Sie können aber das Problem so lösen, dass Sie Ihren Anteil zu Anschaffungskosten veräußern.

Zusammengefasst: beide Alternativen sind möglich, wenn Sie die Alt. a wählen sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihren 15% Anteil zu Anschaffungskosten an den neuen Gesellschafter veräußern, wenn Sie die Entstehung eines steuerpflichtigen Gewinns vermeiden möchten.

Kunde: hat geantwortet vor 8 Tagen.
Herzlichen Dank, das ist eine hilfreiche Antwort. Eine Rückfrage zu Variante "a" noch: ursprünglich eingebrachtes Stammkapital bei UG-Gründung waren 5000€. Seitdem sind Kosten i.h.V. 2000€ aufgelaufen. Wenn ich jetzt 15% Anteile an den neuen Gesellschafter in spe veräußere, muss ich dann 15% von 5000€ als Kaufpreis ansetzen oder 15% von 3000€?

dann wären das 15% 3.000 EUR, wenn sich das Unternehmen in der Gründungsphase befindet.

Kunde: hat geantwortet vor 8 Tagen.
Danke, ***** ***** ich befürchtet.. Ich muss also den Unternehmenswert zum Veräußerungszeitpunkt als Basis für den Verkaufspreis der 15%-Anteile heranziehen, nicht das eingebrachte Stammkapital als Unternehmenswert, korrekt?
Die korrekte Ermittlung des aktuellen Unternehmenswertes stelle ich mir aufwändig vor. Vor diesem Hintergrund wäre eine Kapitalerhöhung unkomplizierter, oder?
Kunde: hat geantwortet vor 8 Tagen.
Oder kann ich den Verkaufspreis bei Variante "a" willkürlich festlegen? Kann ich die Anteile auch für symbolische 1€ veräußern? Oder löst man damit steuerliche Probleme beim zweiten Gesellschafter aus?
ja das ist richtig, Sie sollten den Verkaufspreis unter a. schon nach den tatsächlichen Werten bemessen.
Kunde: hat geantwortet vor 8 Tagen.
OK verstanden. Bei einer Kapitalerhöhung bemisst sich dann das Verhältnis der Anteile am Verhältnis des heute neu eingezahlten Betrages zu den ursprünglichen 5000€ Stammkapital, und der aktuelle Unternehmenswert/Bilanzsumme ist unerheblich, korrekt? Das wäre dann ja zumindest rechnerisch unkomplizierter, weil dann ja keine Unternehmensbewertung nötig wäre. Habe ich es korrekt verstanden?

ja genau das ist richtig.

Kunde: hat geantwortet vor 8 Tagen.
Können Sie mir evtl abschließend noch einen Literatur Tipp geben, Internet Link oder Buch o.ä. einigermaßen Laien verständlich, wie man eine korrekte Unternehmensbewertung für eine UG in Gründungsphase durchführt wenn man unter "a" den Veräußerungswert korrekt bestimmen möchte?
ja natürlich anbei erhalten Sie einen Hinweis für die Bewertung:

https://shop.nwb.de/Themen/Rechnungswesen/Kostenrechnung-Controlling/UnternehmensWert/49969N

Viele Grüße*****

Christian Peter

Christian P und weitere Experten für Steuern sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 8 Tagen.
Vielen Dank ***** ***** meine Fragen vorerst beantwortet. Schönen Tag noch!

Danke ***** ***** ich Ihnen auch noch

Kunde: hat geantwortet vor 8 Tagen.
Ach jetzt ist mir doch noch eine Frage gekommen, sorry :) .. kann ich einfach 15% Anteile als Schenkung der zweiten Person übertragen? Spielt es in dem Zusammenhang eine Rolle wenn die Person meine Schwester ist? Oder ist es steuerlich verboten?
Ich habe Ihnen ein Zusatzangebot eingestellt