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Knut Christiansen
Knut Christiansen, Steuerberater
Kategorie: Steuern
Zufriedene Kunden: 6903
Erfahrung:  Steuerberater at Feddersen Jochimsen Christiansen Markussen Steuerberatungsgesellschaft mbH
103693118
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Knut Christiansen ist jetzt online.

Ich habe als Privatperson einen Handwerker aus NL engagiert.

Diese Antwort wurde bewertet:

Ich habe als Privatperson einen Handwerker aus NL engagiert. Rechnung bezahlt inklusive NL MwSt. von 21%. Ist das rechtens oder darf ich keinen Handwerker aus Holland für Arbeiten in Deutschland engagieren?
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): NRW
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch etwas, dass der Steuerberater wissen sollte?
Fragesteller(in): nein
Hallo!Grundsätzlich ist es zulässig einen Handwerker aus den Niederlanden zu engagieren. Allerdings hat er die Umsatzsteuer falsch berechnet. Denn bei Arbeiten im Zusammenhang mit einem Grundstück bzw. der Immobilie müsste er sich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren und die deutsche USt berechnen (19%). Das ist aber nicht ihr Problem, außer dass Sie dann natürlich 2% zu viel Steuern bezahlt hätten.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

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Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

P.S.: in der Regel wird automatisch vom System ein Telefonat angeboten. Dieses erfolgt automatisch, so dass Sie es bitte nur annehmen, wenn Sie kostenpflichtig telefonieren möchten.

Knut Christiansen und weitere Experten für Steuern sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 10 Tagen.
Vielen Dank ***** *****!
Der Hintergrund ist der, dass dieser Handwerker steuerrechtlich geprüft wird (er hat auch eine Firma in Deutschland gemeldet) und wir als ehemaliger Kunde nun eine schriftliche Zeugenaussage machen müssen. Wir haben also grundsätzlich nichts falsch gemacht und können dem Finanzamt die bezahlten Rechnungen ohne schlechtes Gewissen bereitstellen, richtig? Wir hatten da tatsächlich einfach keine Ahnung.
Vielen Dank ***** ***** Grüße

Ja, richtig. Es ist insoweit von Ihrer Seite korrekt verlaufen. Ich denke es soll geprüft werden, ob Sie die Leistungen ordnungsgemäß bezahlt haben (auf Rechnung) und kein Schwarzgeld geflossen ist.

Kunde: hat geantwortet vor 10 Tagen.
Alles klar, danke!
Gerne!