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Knut Christiansen
Knut Christiansen, Steuerberater
Kategorie: Steuern
Zufriedene Kunden: 6903
Erfahrung:  Steuerberater at Feddersen Jochimsen Christiansen Markussen Steuerberatungsgesellschaft mbH
103693118
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Knut Christiansen ist jetzt online.

Hallo, ich möchte gerne mein Gewerbe abmelden und meine

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo, ich möchte gerne mein Gewerbe abmelden und meine Tätigkeit als Freiberufler fortführen, da meine Tätigkeit nicht der Gewerbepflicht unterliegt. Ich arbeite als Kameramann, Audio/Video Operator. Meine Frage ist, wie ich bei einem Wechsel mein Anlagevermögen zu behandeln habe? Also meine Kameras usw... Müssen diese aus dem Gewerbe komplett ausgelöst werden?
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): NRW
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Steuerberater mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Zusätzlich wäre hilfreich zu wissen, was ich dem Finanzamt mitteilen sollte, sodass meine Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird. Also, worauf zu achten gilt.

Hallo!Gerne bereite ich Ihnen eine Antwort vor. Bitte geben Sie mir einen Moment Zeit.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

P.S.: in der Regel wird automatisch vom System ein Telefonat angeboten. Dieses erfolgt automatisch, so dass Sie es bitte nur annehmen, wenn Sie kostenpflichtig telefonieren möchten.

Die Übertragung von einem Betriebsvermögen (Gewerbe) in das andere (Freiberufler) des gleichen Steuerpflichtigen kann zu Buchwerten erfolgen. Es werden damit keine Gewinne aufgedeckt, sofern stille Reserven im Anlagevermögen steckt. Das heißt: Sie führen die Wirtschaftsgüter also 1:1 in der Freiberuflichkeit fort. Auch Umsatzsteuer fällt hierbei nicht an.

In der Regel müssten Sie dem Finanzamt darlegen, dass kein Gewerbe vorliegt, weil eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Hierzu ist die Tätigkeit genau zu umschreiben, sodass in dem Sinne das eher künstlerische zum Tragen kommt. Hierzu sind dann entsprechende Erläuterungen zu machen, damit das Finanzamt die Einschätzung auch prüfen und beurteilen kann. Abschließend verlangt das Finanzamt in der Regel dann auch eine offizielle Gewerbeabmeldung beim zuständigen Amt.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Da dieser Auftrag von justAnswer an mich als externer Experte vermittelt wurde, freue ich mich abschließend über eine positive Bewertung, damit ich von justanswer (anteilig) vergütet werde. Für eine positive Bewertung klicken Sie bitte 4-5 Sterne über dem Kommentarfeld an. Herzlichen Dank vorab!

Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

P.S.: in der Regel wird automatisch vom System ein Telefonat angeboten. Dieses erfolgt automatisch, so dass Sie es bitte nur annehmen, wenn Sie kostenpflichtig telefonieren möchten.

Kunde: hat geantwortet vor 10 Tagen.
Vielen Dank für diese Antwort.Eine weitere Frage hätte ich noch. Ich möchte gerne meinen Geschäftswagen in Privatvermögen überführen. Buche ich dazu einfach eine Privatentnahme in Höhe des Kaufpreises? Ich habe zwei ähnliche Angebote bei autoscout24.de gefunden, die ich als Grundlage des Verkaufspreises heranziehen würde.

Ja, richtig: Sie buchen dann z.B: im SKR03 über das Konto 8910 (wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind) (also Privatentnahme an 8910). Dann wird zum einen der Erlöse gebucht und auch USt abgeführt. Sofern der Wagen noch einen Restbuchwert hat, denken Sie bitte auch daran, diesen Restwert auszubuchen (Anlagenabgang an Pkw).

Knut Christiansen und weitere Experten für Steuern sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 10 Tagen.
Dankeschön!

Sehr gerne!