Erster Überblick:
https://www.youtube.com/watch?v=KE5uQVupEBg
Um Ihr Einzelunternehmen erstmalig beim Finanzamt zu registrieren folgenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen:
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/fseeun
Sie müssen eine Betriebsnummer beantragen:
https://web.arbeitsagentur.de/bno-prod/ui/#/start
https://www.youtube.com/watch?v=pSh20y7V9a8
Der Arbeitgeber muss den neuen Arbeitnehmer bei seiner gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Dies wird anhand der Meldung zur Sozialversicherung bei seiner Krankenkasse elektronisch mit dem Meldegrund 10 "Beginn einer Beschäftigung" vorgenommen. Die Meldung wird entweder direkt aus dem Lohnprogramm oder mit Hilfe anderer Programme erstellt und versendet und muss spätestens mit der nächsten Abrechnung durchgeführt werden (Ausnahme Sofortmeldung). Seit dem Jahr 2006 gilt die gesetzliche Verpflichtung der elektronischen Meldung.
Bei bestimmten Branchen ist eine Sofortmeldung im DEÜV-Meldeverfahren mit dem Meldegrund „20“ (Sofortmeldung) abzugeben,
Für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) muss der Arbeitgeber, oder der von ihm beauftrage Dritte, den Arbeitnehmer beim Finanzamt anmelden. Dies wird im Rahmen des ELStAM-Verfahrens vorgenommen. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Arbeitgeber die anzuwendenden Lohnsteuerabzugsmerkmale für seinen Arbeitnehmer zurückgemeldet.
Zur Anmeldung benötigt der Arbeitgeber:
- die Steuer-Identifikationsnummer seines Arbeitnehmers,
- Tag der Geburt,
- Angaben zur Beschäftigungsart (Haupt- oder Nebenbeschäftigung) und
- das Datum des Eintritts
Bei Berufsgenossenschaft anmelden.
Lohnsteueranmeldung hier:
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/lsta
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.