Steuern
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Für jedes bebaute oder unbebaute Grundstück beziehungsweise für jedes Wohnungs- oder Teileigentum (z.B. Eigentumswohnung) ist eine separate Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben. Und zwar ganz unabhängig davon, ob Sie Ihren Grundbesitz selbst nutzen oder vermieten. Für die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag sind die Eigentumsverhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022 maßgebend.
Hier für Mecklenburg Vorpommern mit erklärenden Videos für Sie zur Durchsicht:
https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundst%C3%BCck/Grundsteuerreform/
Dort wird auch erläutert wie die Erklärung abzugeben ist.
Bitte beachten Sie die Frist: Die Erklärung ist bis zum 31.01.2023 einzureichen (noch knapp zwei Wochen).
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