Steuern
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die Kleinunternehmerregelung ist an die Person, den Unternehmer oder den Selbstständigen gebunden. Die Umsatzgrenze hängt also am Selbstständigen. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob eine Person mehrere Einzelunternehmen betreibt. Aus Sicht des Finanzamtes sind mehrere Kleinunternehmen von einer Person eine Einheit und an den Unternehmer gebunden. Sie müssen also für Ihr Kleingewerbe und die GbR die Umsätze zusammenfassen.
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Beste Grüße
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich muss meine Antwort noch erweitern. Die GbR gilt als eigenständiges Unternehmen im Sinne der Umsatzsteuer und die auf Sie entfallenden Umsätze werden anhand einer Feststellungserklärung festgestellt. Diese Feststellung hat aber anders als oben geschrieben, keine Auswirkung auf die Kleinunternehmerschaft - die Umsätze werden also nicht zusammengefasst. Wichtig für diese Voraussetzung ist aber der GbR-Vertrag, welcher notariell beglaubigt werden muss.
Entschuldigen Sie bitte die Verwirrung im obigen Post.