Steuern
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vielen Dank ***** ***** Anfrage. Um welche Art von Tätigkeit handelt es sich?
Beste Grüße
Gerne antworte ich auf Ihre Frage. Sie können als Privatperson Rechnungen stellen und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Sie müssen also keine Umsatzsteuer abführen, dürfen die Rechnung aber auch nur netto stellen. Ferner müssen Sie bei einmaligen Tätigkeiten kein Gewerbe anmelden aber trotzdem müssen Sie das Einkommen aus der Tätigkeit in der Steuererklärung deklarieren.
Auf der Rechnung würde ich folgenden Satz schreiben:
Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG: keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mehr als 22.000€ im Jahr verdienen dürfen.
Bei Rückfragen gerne melden - ansonsten freue ich mich über eine positive Bewertung.
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Gerne. Wenn Sie keinen Hauptjob haben, dann ist es möglich zwei Minijobs zu haben.
Der zweite Minijob würde ebenfalls innerhalb der Steuerklasse 6 besteuert, von daher kann man nur einen Minijob neben dem Hauptjob haben.
Danke ***** *****!