Steuern
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Bei Schenkungen besteht eine Anzeigepflicht für Schenker und Beschenkten, d.h. Sie müssen eine Steuererklärung erstellen. Ausnahme: Wird die Schenkung notariell oder gerichtlich beurkundet, übermittelt das Notariat eine beglaubigte Abschrift an das zuständige Finanzamt. Sollten Sie keine Erklärung erstellen, kann das Finanzamt nach Bekanntwerden eine Aufforderung an Sie schicken - diese kann theoretisch auch viele Jahre nach der Schenkung erfolgen.
Bei Rückfragen gerne melden - ansonsten freue ich mich über eine positive Bewertung.
Beste Grüße
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Sind mehrere Personen gleichzeitig berechtigt, das Nießbrauchsrecht in Anspruch nehmen zu können, erhalten die nießbrauchsberechtigten Personen diese Stellung als Gesamtgläubiger*innen. Es werden also beide Personen auch steuerlich berücksichtigt.
Das muss im Einzelfall beurteilt werden, anhand der ins Grundbuch eingetragenen Informationen.
Steuerlich, sofern eine Schenkung erfolgen soll, sind Nießbrauch und Wohnrecht jeweils zu berücksichtigen.
Ich persönlich leider nicht, vielleicht finden Sie noch einen anderen Kollegen hier, gerne nochmal eine Frage erstellen und diese hier bewerten. Danke ***** ***** und beste Grüße
Da der Notar die Information weitergeleitet hat, dürfte Sie das Finanzamt in Kürze auffordern eine Erklärung abzugeben. Sollte innerhalb eines halben Jahres keine Aufforderung bei Ihnen eingehen, kontaktieren Sie bitte nochmal den Notar, ob die Information tatsächlich übermittelt wurde.
Bei den 3-Monaten handelt es sich um die Anzeigepflicht und die hat laut Ihrer Aussage Ihr Notar vorgenommen.
Je nach Finanzamt kann das stimmen.
Nein, das neue Gesetz ist erst mit Wirkung 1.1.23 in Kraft getreten und demzufolge ist Ihre Schenkung noch vor der Gesetzesänderung erfolgt.