Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte Fragestellerin,
eine Selbstanzeige beim Finanzamt sollte sorgfältig und am besten mit Unterstützung durch einen Experten wie einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht vorbereitet werden. Die Selbstanzeige sollte erfolgen, sofern Ihnen die gemeldeten Daten falsch vorkommen. Folgende Informationen zur Selbstanzeige:
Bei weiteren Fragen gerne melden - ansonsten freue ich mich über eine positive Bewertung.
Beste Grüße
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Die Firmem müssen seit Ihrer Ehe Gewinne (also eine Zugewinn) haben und dieser wird dann geteilt. Die Unternehmen werden bewertet (z.B. auch durch einen Steuerberater). Sofern Ihr Mann zahlungsunfähig ist, können Sie einen Vollstreckungstitel erwirken (der 30 Jahre gültig ist).
Schönen guten Morgen,
haben sich bei Ihnen noch Rückfragen ergeben? Falls nein, denken Sie bitte noch an meine Bewertung (4-5 Sterne), damit ich von der Plattform meine anteilige Vergütung erhalte?
Beste Grüße & einen schönen Tag!
Schönen guten Abend,