Steuern
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Die Einkommensteuer wäre dann mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung (Anfang 2024) für das ganze Jahr 2023 nachzuzahlen. Sofern Sie das möchten, können Sie aber schon heuer unterjährig Vorauszahlungen leisten oder aber Sie legen sich gleich etwas Geld für die Steuernachzahlung auf die Seite.
Eine gesonderte Meldung müssen Sie bei Überschreiten des Freibetrages nicht machen.
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