Steuern
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eine einmalige Auszahlung aus den Verträgen der Pensionskasse ist steuerfrei, wenn die Einmalzahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt und Sie Ihre Anwartschaft vor dem 01.01.2005 erworben haben. Außerdem müssten Sie mindestens 5 Jahre in die bAV eingezahlt haben, bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren.
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Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.