Welche "Steuerermäßigung" meinen Sie genau? Eine grundsätzliche Steuermäßigung - so wie man es sich vorstellt - gibt es nicht. Was seit 2023 neu ist, ist der Wegfall der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer auf Anlagen, die seit dem 01.01.2023 geliefert werden. Dazu müssen Sie selbst auch nichts machen. Die Rechnung der Handwerker weist dann in diesem Punkt keine Umsatzsteuer mehr aus. Somit müsste der Kauf eine Solaranlage ab 2023 theoretisch rund 19% günstiger als im Vorjahr sein.
Wenn Sie Ihre Anlage vor dem Jahr 2023 angeschafft haben, gibt es für Sie leider keine Vergünstigung.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen ausreichend beantworten! Ich versuche stets, meine Stellungnahmen so verständlich wie möglich zu formulieren, sodass auch steuerrechtliche Laien diese nachvollziehen können. Sollte etwas unklar oder unverständlich sein, zögern Sie bitte nicht, mich umgehend zu kontaktieren, damit ich hier für Aufklärung sorgen kann. Gleiches gilt natürlich auch für etwaige Rückfragen.
Sollte Ihr Anliegen geklärt sein, würde ich mich über eine positive Bewertung abschließend sehr freuen! Denn Bewertungen insbesondere auf dieser Plattform schaffen zum einen Vertrauen und stellen zum anderen auch die Qualität meiner Beratung dar. Letzteres ist mir sehr wichtig, da es mein Anspruch ist, Sie in allen Belangen Ihres Sachverhalts zuverlässig, ausführlich und kompetent zu beraten. Zudem ist eine Bewertung notwendig, damit diese Frage als geklärt gekennzeichnet wird. Vielen Dank!