Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank ***** ***** Anfrage. Ein zinsloses Darlehen bedeutet, dass eine Schenkung vorliegt. Um die Schenkung zu vermeiden sollten Sie in einem Darlehensvertrag die Höhe des Darlehens, die Zinsen und die Laufzeit festlegen. Die Zinsen sollten dabei marktüblich sein (im Moment 3-5% p.a.). In der Steuererklärung sind diese Zinsen von Ihnen in der Anlage KAP aufzuführen und übersteigen die Zinsen, dabei den Sparerpauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000€ sofern Sie verheiratet sind), ist die Differenz mit 25% zu versteuern.
Sofern Sie keine Zinsen vereinbaren, haben Sie bei einer Schenkung einen Freibetrag unter Geschwistern von 20.000 €.
Bei der Höhe des Kredites und der geplanten Laufzeit von 1. Jahr sind beide Modelle denkbar. Auch denkbar wäre ein Zinssatz in Höhe von 1%, so dass der Sparerpauschbetrag die Steuerlast auf 0€ reduziert, sofern Sie keine weiteren Kapitalerträge haben.
Bei weiteren Fragen gerne melden - ansonsten freue ich mich über eine positive Bewertung.
Beste Grüße
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.