Steuern
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vielen Dank ***** ***** Anfrage. Es gibt für die Tätigkeit einen speziellen Steuerfreibetrag von 840 EUR im Jahr – das ist die sog. Ehrenamtspauschale gem. § 3 Nr. 26a EStG. Sofern der Betrag den Sie bekommen, nicht darüber liegt, sind keine Steuern zu entrichten. Die Angabe ist in der Steuererklärung in der Anlage N in Zeile 26 zu machen.
Bei Rückfragen gerne melden - ansonsten freue ich mich über eine positive Bewertung.
Beste Grüße
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Guten Tag,
ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie noch die positive Bewertung durch Anklicken von 4 bis 5 Sternen nachholen würden, damit ich die anteilige Vergütung erhalte.
Freundliche Grüße
Schönen guten Abend,
haben sich bei Ihnen noch Rückfragen ergeben? Falls nein, denken Sie bitte noch an meine Bewertung (4-5 Sterne), damit ich von der Plattform meine anteilige Vergütung erhalte?
Beste Grüße & einen schönen Tag!