Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Guten Tag
Darf ich Ihnen heute Nachmittag dazu eine Antwort vorbereiten
Guten Abend,
zu 1. die Einzahlungen werden als Sonderausgaben berücksichtigt und senken Ihre Steuerlast.
zu 2. Ich halte es für sinnvoll wegen der Zulagen.
Zu 3. auch Beitragsvorauszahlungen sind als Sonderausgaben für Sie steuermindernd möglich.
Zu 4 Sie können Ihre Werbungskosten selbstverständlich ansetzen, die tatsächlich angefallen sind.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und bedanke ***** ***** für eine positive Bewertung durch Anklicken von 3 bis 5 Sternen.
mit freundlichen Grüßen
Christian Peter
Ja das wird sie
Sehr gern können Sie bitte auf 3 bis 5 Sterne klicken