Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Guten Morgen
Darf ich Ihnen dazu im Laufe des Tages eine Antwort vorbereiten?
viele Grüße Christian Peter
Verzeihung benötigen Sie noch eine Antwort zu Ihrer Anfrage?
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Sie können die Unterkunftskosten in voller Höhe für die doppelte Haushaltsführung ansetzen. Ebenso stellen die Aufwendungen für die BahnCard zusätzliche Aufwendungen bzw. Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung dar, die Sie steuermindernd berücksichtigen lassen können. Beantwortet das Ihre Anfrage?
Gruß Christian Peter
Ist Ihr Wohnsitz nicht in NRW?
Zum Schweizer Steuerrecht kann ich leider nichts sagen. Ich gebe die Frage für jemand anders frei